70 Jahre Landarbeiterkammer
Damals gab es ca. 15.500 Mitglieder, davon ca. 12.000 Knechte und Mägde. Heute gehören der Landarbeiterkammer ca. 3.000 Mitglieder an. Dazwischen liegt ein großer wirtschaftlicher Wandel.
I n den Nachkriegsjahren vollzog sich ein großer Wandel: Durch die Mechanisierung wurden viele Arbeitnehmer nicht mehr benötigt. Auf der anderen Seite suchten aufkommende Industrie und Gewerbe genau diese Menschen.
Die Salzburger Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft wurde 1949 gegründet. Sie ist berufen, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Sie ist, so wie die Landwirtschaftskammer, eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Als Kammerzugehörige gelten alle im Land Salzburg hauptberuflich in der Kammer für Land- und Forstwirtschaft und bei den freien Berufsvereinigungen der Dienstgeber und der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Dienstnehmer. Zu ihnen zählen auch die Bediensteten in Käsereibetrieben, Gärtnereien, Sägearbeiter, Zuchtwarte, Beschäftigte in genossenschaftlichen Lagerhäusern, Berufsjäger und Förster, aber auch Angestellte in Guts- und Forstverwaltungen.
Der Berufsstand der Land- und Forstarbeiter ist seit der Gründung der Landarbeiterkammer im Schwinden begriffen. Die Abwanderung der Unselbstständigen in den vergangenen sieben Jahrzehnten spiegelt den enormen Umschichtungsprozess wider, der sich in einem Menschenalter nachhaltig vollzog.
I n den Nachkriegsjahren vollzog sich ein großer Wandel: Durch die Mechanisierung wurden viele Arbeitnehmer nicht mehr benötigt. Auf der anderen Seite suchten aufkommende Industrie und Gewerbe genau diese Menschen.
Die Salzburger Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft wurde 1949 gegründet. Sie ist berufen, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Sie ist, so wie die Landwirtschaftskammer, eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Als Kammerzugehörige gelten alle im Land Salzburg hauptberuflich in der Kammer für Land- und Forstwirtschaft und bei den freien Berufsvereinigungen der Dienstgeber und der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Dienstnehmer. Zu ihnen zählen auch die Bediensteten in Käsereibetrieben, Gärtnereien, Sägearbeiter, Zuchtwarte, Beschäftigte in genossenschaftlichen Lagerhäusern, Berufsjäger und Förster, aber auch Angestellte in Guts- und Forstverwaltungen.
Der Berufsstand der Land- und Forstarbeiter ist seit der Gründung der Landarbeiterkammer im Schwinden begriffen. Die Abwanderung der Unselbstständigen in den vergangenen sieben Jahrzehnten spiegelt den enormen Umschichtungsprozess wider, der sich in einem Menschenalter nachhaltig vollzog.