ÖPUL "Tierschutz-Stallhaltung" bei Schweinen - Was ist noch zu tun?

Was wurde beantragt?
Bereits bei der Abgabe des Mehrfachantrags muss der Jahresdurchschnittstierbestand für das gesamte Kalenderjahr vorgeschätzt werden, da dessen Angabe Voraussetzung für die Berechnung der Prämien und deren Auszahlung in der ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz-Stallhaltung" ist. Bei stabilen Tierbeständen kann die Angabe der zum Stichtag 1. April gehaltenen Schweine ausreichen. Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Tierbestand im Jahresverlauf schwankt und sich dadurch eine Änderung gegenüber dem Stand zum Stichtag 1. April ergibt.
Kontrollieren und korrigieren
In beiden Fällen wird empfohlen, zum Jahresende den exakten Jahresdurchschnittstierbestand zu erheben, mit den Angaben im Mehrfachantrag abzugleichen und diese bei Bedarf zu korrigieren. Die Korrektur muss spätestens bis zum Erhalt der Auszahlungsmitteilung (Versand mit Anfang Jänner 2023), unter Beibringung von Nachweisen für die Zu-und Abgänge erfolgt sein. Abweichungen führen zu entsprechenden Sanktionen, von Prämienkürzungen bis hin zum Prämieneinbehalt und Strafzahlungen. Bei Prämienansprüchen von 40 Euro je Zuchtsau und 19,5 Euro je Mastschwein im Jahresdurchschnitt können Abweichungen schnell ins Geld gehen.
Empfehlung zur Bestandsangabe
- Beim Mehrfachantrag nicht nur Stichtagstierbestand angeben
- Keinesfalls Stallplätze als Jahresdurchschnittstierbestand angeben
- Bei Unsicherheiten Jahresdurchschnitt im Mehrfachantrag besser niedriger ansetzen oder:
- Am Jahresende tatsächlichen Jahresdurchschnitt berechnen und Mehrfachantrag bei Bedarf korrigieren
- Nimmt nur ein Teil der Tiere am Betrieb an der Maßnahme teil, auch die Anzahl der abgemeldeten Tiere überprüfen
Wer hat Handlungsbedarf?
Besonders Schweinemastbetriebe, die keinen kontinuierlichen Ferkelbezug oder vermehrt Leerstehzeiten haben, wie das häufig in der Bioschweinemast vorkommt, haben gegebenenfalls Handlungsbedarf. Auch sehr weite Ver- und Zukaufsintervalle, wie beim System "Stall-Rein-Raus“ neigen zu Schwankungen. Bei Mästern mit regelmäßigen Zu- und Verkäufen in kurzen Abständen, werden seltener Probleme auftreten. Zuchtschweinehalter haben meist einen relativ konstanten Sauenbestand und deshalb nur in Ausnahmefällen Handlungsbedarf.
Berechnung des Jahresdurchschnittsbestands - aber wie?
- Excel-Formular der AMA
- LK-Düngerrechner - im Datenblatt Tiere
- Abfrage VIS
- Auswertung Fütterungscomputer oder andere Managementtools, wie Sauenplaner oder Mastauswertungsprogramm
Jetzt einsteigen: ÖPUL 2023 "Tierwohl - Schweinehaltung“
Auch Freilandschweinehaltung ist förderfähig.
Die ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz - Stallhaltung“ bei Schweinen wird in der neuen Förderperiode als "Tierwohl - Schweinehaltung“ weiter bestehen bleiben. Ab 2023 sind in der Maßnahme neben Mastschweinen und Zuchtsauen auch Ferkel ab 8 kg förderfähig, und es kann ein Zuschlag für unkupierte Tiere sowie für den Einsatz von ausschließlich GVO-freien Eiweißfuttermitteln beantragt werden. Die Prämien können sich dadurch deutlich erhöhen.
Bioschweinehalter müssen die Haltungsanforderungen bereits durch Vorgaben diverser Biorichtlinien einhalten und können die Maßnahme inklusive aller Zuschläge beantragen. Über zehn GVE ist eine Teilnahme am Tiergesundheitsdienst Voraussetzung. Im neuen ÖPUL ist auch die Freilandhaltung von Schweinen förderfähig. Zu berücksichtigen sind die wasserrechtlichen Anforderungen.
Die Maßnahme muss für das Jahr 2023 bis spätestens 31. Dezember 2022 beantragt werden.
Details kann man dem AMA Maßnahmenerläuterungsblatt entnehmen.
Die ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz - Stallhaltung“ bei Schweinen wird in der neuen Förderperiode als "Tierwohl - Schweinehaltung“ weiter bestehen bleiben. Ab 2023 sind in der Maßnahme neben Mastschweinen und Zuchtsauen auch Ferkel ab 8 kg förderfähig, und es kann ein Zuschlag für unkupierte Tiere sowie für den Einsatz von ausschließlich GVO-freien Eiweißfuttermitteln beantragt werden. Die Prämien können sich dadurch deutlich erhöhen.
Bioschweinehalter müssen die Haltungsanforderungen bereits durch Vorgaben diverser Biorichtlinien einhalten und können die Maßnahme inklusive aller Zuschläge beantragen. Über zehn GVE ist eine Teilnahme am Tiergesundheitsdienst Voraussetzung. Im neuen ÖPUL ist auch die Freilandhaltung von Schweinen förderfähig. Zu berücksichtigen sind die wasserrechtlichen Anforderungen.
Die Maßnahme muss für das Jahr 2023 bis spätestens 31. Dezember 2022 beantragt werden.
Details kann man dem AMA Maßnahmenerläuterungsblatt entnehmen.